In der Region Ost leistet Falck Rettungsdienst und Krankentransporte an 21 Wachen in Sachsen. In den Landkreisen Bautzen, Nordsachsen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Südwestsachsen und der Stadt Leipzig leisten mehr als 500 Mitarbeiter*innen Rettungsdienst im Auftrag der Kommunen und Landkreise.
Bei Falck leisten mehr als 2.300 Mitarbeiter*innen an 60 Standorten in sechs Bundesländern rund um die Uhr professionell und zuverlässig Krankentransporte und Notfallrettung. Als stetig wachsendes Unternehmen benötigen wir für unseren Standort in Plauen frisch ausgebildete Notfallsanitäter*innen, die uns helfen die Notfallversorgung sicherzustellen und zu verbessern. Dort wirst Teil eines Teams, das sich gegenseitig unterstützt und der Bevölkerung im Einsatzgebiet zur Seite steht. Wir leben ein respektvolles Miteinander, achten auf flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege mit Duz-Kultur, hohem Gemeinschaftsgefühl und Zusammenarbeit auf Augenhöhe - Miteinander sind wir stark!
Komm zu uns als frisch gebackene*r Notfallsanitäter*in in Voll- oder Teilzeit - werde ein Falcke!
Wir zahlen Dir Deinen Umzug! Reiche uns Deine Belege und Rechnungen ein und profitiere von einer bis zu 2.000 € hohen Umzugsprämie!*
Zusätzlich zahlen wir Dir eine Starterprämie in Höhe von 3.000 € brutto für einen Vollzeitvertrag! Diese wird in drei Teilen ausgezahlt: 1.000 € zusammen mit dem ersten Gehalt, 1.000 € nach der Probezeit mit dem siebten Gehalt und 1.000 € mit dem dreizehnten Gehalt Bei Teilzeitverträgen wird die Prämie entsprechend anteilig gezahlt. Die Aktion gilt für Bewerbungen bis zum 30.09.2025*
Du hast noch Fragen oder möchtest persönlichen Kontakt?
Melde Dich telefonisch direkt bei Deinem Wachbereichsleiter Christian Schäfer +49 (0) 157 5362 7673.
*Die Aktion gilt nur für Stellen, in denen die Umzugsprämie und Starterprämie explizit ausgeschrieben ist sowie für Bewerber*innen, die aktuell in keinem Arbeitsverhältnis mit Falck bzw. dem Falck Netzwerk stehen. Sie gilt sowohl für Voll- als auch Teilzeitverträge (anteilig), für GfB-Verträge nicht. Sie gilt nur dann für ehemalige Falck Mitarbeiter*innen, wenn der Vertrag durch Arbeitnehmerkündigung oder einvernehmliche Auflösung beendet wurde. Die Aktion ist befristet bis zum 30.09.2025. D.h. sie gilt für neue Mitarbeiter*innen, die sich in diesem Zeitraum bewerben und dann einen Arbeitsvertrag bei uns unterschreiben